Jubiläen
(Ehrung entsprechend der Vereinszugehörigkeit)
Geehrt werden diejenigen Mitglieder, die länger als 25 Jahre dem Verein angehören, bzw. diejenigen, die seit der letzten Jahreshauptversammlung auf eine 40-, 50-jährige oder 60-jährige Vereinszugehörigkeit zurückblicken können.
Ehrenmitgliedschaft
Der Vorstand entscheidet über die Ernennung eines Mitglieds zum Ehrenmitglied.
Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich in außergewöhnlicher Weise um die Belange des Vereins verdient gemacht und sich über mehrere Jahre hinweg aktiv am Vereinsleben beteiligt hat.
Ein Ehrenmitglied muss (selbstverständlich) Mitglied des Vereins sein.
Ab dem Zeitpunkt der Ernennung ist das Ehrenmitglied von der Zahlung des Mitgliedbeitrags befreit.